21. September 2019

Brexit. Eine Dokumentation zum Backstop

"Wie man sicher stellt, daß die Insel Irland im post-Brexit kein 'Schmugglerparadies' ist"
How to ensure the island of Ireland is no ‘smugglers’ paradise’ post-Brexit 
By Tony Smith, Lars Karlsson and Shanker Singham, BREXITcentral, September 19, 2019

Kleiner Grenzverkehr an den Landaußengrenzen. EU. Letzte Änderung: 15.06.2014

Diese Verordnung legt eine Sonderregelung für den kleinen Grenzverkehr fest. Danach ist der Abschluss bilateraler Abkommen zulässig, die für Grenzbewohner eine Reihe von Erleichterungen beim Überschreiten der Landaußengrenzen der EU-Länder vorsehen. Zudem wird für Grenzbewohner, auch wenn für sie eine Visumpflicht gilt, eine Sondergenehmigung eingeführt.

REGULATION (EC) No 1931/2006 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL
of 20 December 2006. L 29/3, Official Journal of the European Union, 3.2.2007
laying down rules on local border traffic at the external land borders of the Member States and amending the provisions of the Schengen Convention

Diese Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1342/2011 geändert, die den Oblast Kaliningrad, die einzige Enklave in der Europäischen Union, einschließt, zusammen mit bestimmten polnischen Verwaltungsbezirken im betreffenden Grenzgebiet zum Zweck eines bilateralen Abkommens zwischen Polen und Russland. Sie gilt für Island und Norwegen, da sie eine Entwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes darstellt, sowie Schweiz und Liechtenstein. Für Irland und das Vereinigte Königreich gilt sie nicht.

Teilnahme Irlands und des Vereinigten Königreichs. 

Gemäß dem Protokoll zum Vertrag von Amsterdam können sich Irland und das Vereinigte Königreich an allen oder an Teilen der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands beteiligen; hierzu bedarf es eines einstimmigen Ratsbeschlusses mit den Stimmen der Schengen-Mitgliedstaaten und der Stimme des Vertreters der Regierung des betreffenden Staates.

Das Vereinigte Königreich hat im März 1999 beantragt, an einigen Aspekten der Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen teilzunehmen, und zwar an der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Strafsachen, der Drogenbekämpfung und dem SIS. Der Beschluss des Rates 2000/365/EG, der den Antrag des Vereinigten Königreiches billigt, erfolgte am 29. Mai 2000.

Auch Irland beantragte im Juni 2000 die Teilnahme an einigen Schengen-Aspekten, die im Wesentlichen dieselben Bestimmungen wie im Antrag des Vereinigten Königreiches waren. Der Rat hat Irlands Antrag mit Beschluss 2002/192/EG vom 28. Februar 2002 stattgegeben. Die Kommission hat in ihren Stellungnahmen zu den beiden Anträgen unterstrichen, dass die partielle Beteiligung dieser beiden Staaten am Schengen-Besitzstand die Kohärenz der den Besitzstand bildenden Bestimmungen nicht beeinträchtigen darf.

Nach einer Beurteilung der Vorbedingungen hinsichtlich der Einführung der Bestimmungen zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit stimmte der Rat am 22. Dezember 2004 mit seinem Beschluss 2004/926/EG dem Inkraftsetzen dieser Teile des Schengen-Besitzstands durch das Vereinigte Königreich zu.

REGULATION (EU) 2016/399 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL
of 9 March 2016
on a Union Code on the rules governing the movement of persons across borders 
(Schengen Borders Code) (codification). L77/1, 

(42) This Regulation constitutes a development of provisions of the Schengen acquis in which the United Kingdom does not take part, in accordance with Council Decision 2000/365/EC [Official Journal of the European Communities, L 131, 01 June 2000]; the United Kingdom is therefore not taking part in the adoption of this Regulation and is not bound by it or subject to its application.

Großbritannien und Irland gehören nicht zum Schengen-Gebiet. Wer hindert beide Staaten, unabhängig von der EU-Kommission "Schmugglerparadiese" zu verhindern? Brüssel?

Brexit. Backstop weg, und schon ist der Deal perfekt? 14. September 2019

Im Artikel findet man eine Ansammlung von Heuchelei der EU-Staaten, in denen Tabak-, Zigaretten- und Menschenhandel blühen und gedeihen, wobei die Schlepper-Unternehmungen von Òscar Camps und Carola Rackete noch gar nicht berücksichtigt sind.