Die Innenminister Joëlle Milquet und Bernard Cazeneuve
Im Artikel En prison, Nemmouche suivait en direct l'affaire Merah. Im Gefängnis verfolgte Nemmouche live die Affäre Merah, wird das Verbrechen des muslimischen Glaubenskämpfers zur Affäre verniedlicht, l'affaire Merah, zur Angelegenheit, zur Sache, zum Fall Merah. Diese Angelegenheit hat Mehdi Nemmouche, der sich ansonsten salafistisch korrekt weigerte, fernzusehen und stattdessen religiöse Bücher verlangte und zu seiner besseren Indoktrinierung im radikalen Islam auch bekam, er hat sie am Fernseher verfolgt, den er eigens dazu erbat und erhielt. Als die Affäre vorbei war, gab er den Apparat zurück. Dann ging es wieder weiter mit den textes religieux exclusivement, mit den ausschließlich religiösen Texten.
Der zweite Satz betrifft die Aussage des Anwaltes von Mehdi Nemmouche:
Selon son avocat, Me Apolin Pepiezep, le djihadiste français ne s'opposerait "en principe" pas à son extradition vers la Belgique. Laut seinem Anwalt Apolin Pepiezep würde sich der französische [sic!] Glaubenskämpfer "grundsätzlich" nicht seiner Auslieferung an Belgien widersetzen bzw. ihr nicht entgegentreten.
Es heißt nichts anderes, als daß dieser des Mordes an vier Juden beschuldigte Kriminelle ein Mitspracherecht hat, daß die Justiz Frankreichs den Wünschen des Angeklagten entgegenkommen könnte. Ich meinte bislang, es wäre juristisch festgelegt, unter welchen Bedingungen die Inhaftierung wo stattfindet, daß es einer auf internationalem Recht basierenden Abmachung zwischen den Justizbehörden Frankreichs und Belgiens bedürfte. Aber wer einen Fernseher in die Zelle bekommt, um an der Angelegenheit Merah zu lernen, der bestimmt auch sonst mit und entscheidet, wie mit ihm verfahren wird.
Der Glaubenskrieg radikalisierter Muslime hat in Frankreich gerade erst begonnen.