Es kommt nach dieser Lehre nicht in Frage, daß die Menschen der eroberten Gebiete einen anderen als den islamischen Glauben annehmen. Der Djihad, der Glaubenskrieg, zwingt sie unter den Islam. Allerdings ist es möglich, seinen Glauben und seine Kultur weiter zu behalten und zu pflegen, wenn man sich unter den Schutz des Islam begibt.
Schon im frühen Mittelalter werden dazu umfassende Gesetze erlassen. Der anerkannte islamische Jurist Abu'l-Hassan al-Mawardi (gestorben im Jahre 1058 d.Z.) erarbeitet genaue Regelungen, wie mit den Ungläubigen und vor allem mit deren Besitz und Land nach gewonnenem Glaubenskrieg umgegangen wird. Das Kapitel 5 seines Buches beschäftigt sich mit der "Beute", die ihnen abgenommen wird. Er unterscheidet drei Arten des Landraubs:
- Land, das mit militärischer Macht und Gewalt eingenommen wird, wenn seine Einwohner es durch ihren Tod, ihre Gefangennahme oder Auswanderung verlieren,
- Land, das von ihnen übernommen wird, weil sie es aus Furcht verlassen haben,
- Land, das durch Vertrag erworben wird. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Ungläubigen konvertieren oder sie zahlen Jizya, eine jährliche Kopfsteuer, und ihr Leben und ihr Besitz werden dadurch geschützt.
Die unter solchem Schutz lebenden Menschen sind die Dhimmis. Nur solche Menschen können Dhimmis werden, deren Glauben auf der Heiligen Schrift beruht, also Juden und Christen. Sie haben kein eigenes Recht auf Leben, Unversehrtheit und Besitz, sondern ein vermitteltes, durch die islamische Regierung gewährtes. Dieses Recht auf Leben muß jedes Jahr neu erworben werden. Der Vertrag, Dhimma, beruht auf Unterwerfung. Der Schutz endet, wenn die jährliche Kopfsteuer nicht gezahlt wird. Die Bescheinigung über die gezahlte Kopfsteuer berechtigt dazu, ein weiteres Jahr zu leben. Die Kopfsteuer dient der Bereicherung der Umma, der islamischen Gemeinschaft, vertreten durch ihre Herrscher. Symbolisch bedeutet sie die Aussetzung des Glaubenskrieges, des Djihad, der Tod, Versklavung oder Vertreibung von Nichtmuslimen mit sich bringt.
Es geht daraus hervor, daß die arabischen Herrscher es vorziehen, wenn die Christen und Juden ihr Land verlassen, denn dann können sie sich deren Besitz aneignen, der ein Mehrfaches der Kopfsteuer beträgt. Deshalb unterwerfen sie die Dhimmis mannigfachen Einschränkungen, angefangen damit, daß sie ihre Kirchen und Synagogen nicht renovieren dürfen, in Rechtsstreits gegen Muslime kein diesen gleiches Recht haben, besondere Kleidung tragen müssen und von Muslimen gedemütigt und beleidigt werden dürfen. Sie können entführt oder ausgewiesen werden, leben also in ständiger Unsicherheit. Der Dhimma-Vertrag kann von den Moslems jederzeit aufgekündigt werden. In allen Lebensbereichen sind sie den Muslimen gegenüber minderwertig. Das Prinzip des Naturrechts für alle Menschen wird ihnen vorenthalten, sie leben in einer Atmosphäre des institutionalisierten Rassismus.
Unter europäischem Druck oder durch die Kolonisierung wird Mitte des 19. Jahrhunderts die Dhimmi-Gesetzgebung im osmanischen Reich aufgehoben. Auch in anderen arabischen Staaten wird diese Gesetzgebung im 20. Jahrhundert gelockert. Die jährliche Kopfsteuer wird in der einen oder anderen Form in Ägypten, Syrien dem Irak, und dem Libanon noch bis 1909 erhoben. Die gesamte arabische Welt ist bis heute von den Ansichten über die Dhimmis geprägt: sie werden als minderwertige Menschen wahrgenommen.
Anfang des 19. Jahrhunderts gibt es auf Grund dieser Dhimmi-Gesetzgebung sowie zahlreicher Pogrome wegen in Palästina, der Wiege des jüdischen Glaubens, kaum noch Juden. Im Irak, ebenfalls ein jüdisches Zentrum seit mehreren Tausend Jahren, soll es zukünftig einen theokratischen Staat geben [Stand: 14. Oktober 2003], der keine jüdischen Dhimmis dulden wird. Gegen sie soll der Glaubenskrieg nicht aufgehoben sein. Sie sind zur Vertreibung oder Ermordung vorgesehen.
Ende September 2003 gibt es 32 Juden im Irak, die meisten alte Menschen.
Ende September 2003 gibt es 32 Juden im Irak, die meisten alte Menschen.
Die vom Koran vorgeschriebene Geringschätzung Andersgläubiger, "Ungläubiger", gepaart mit Gewinn- und Machtstreben bilden schon immer die Grundlage für die Einschränkung von Rechten der Juden in den arabischen Staaten. Eine weitere Grundlage bilden islamische Gesetze, die besagen, daß einmal islamisch gewordene Gebiete unbedingt zurückerobert werden müssen. Die Muslime der Welt sind gehalten, in diesem Sinne zu wirken. Das gilt für Israel, aber beispielsweise auch für Spanien: sie sind "Länder unter dem Schwert".
In Israel gibt es für die Juden keine irgendwie geartete Rast. Dort tobt der Djihad mit einigen Unterbrechungen, im Islam "Hudna" genannt, seit Jahrzehnten in voller Form. Hudna meint, daß sich die Glaubenskämpfer mittels eines Waffenstillstands eine Ruhepause gönnen, um ihre Kräfte zu sammeln und aufzubauen und dann desto heftiger loszuschlagen. Diese Praxis ist seit dem Propheten Mohammed unter "Hudna" zu verstehen und nicht etwa ein Waffenstillstand als Vorbereitung eines Friedensvertrages.
Es wird klar, daß diese 1400 Jahre alten Gesetze, fundamentalistisch interpretiert, dazu führen, in allen arabischen Staaten Juden zu demütigen und zu verfolgen. Das ist also nicht neu, es ist kein Ergebnis etwaiger Vertreibungen von Palästinensern aus israelischem Gebiet, keine Rache. Und eine Erfindung des Nationalsozialismus ist das erst recht nicht.
Auszug aus meinem Artikel
Die Entstehung des arabischen Antisemitismus und die Vertreibung der Juden aus den arabischen Staaten. Das Flüchtlingsthema einmal anders betrachtet. haGalil.com, 14. Oktober 2003
Mehr Dhimmis gefällig, auch bei uns, in unseren (noch) nicht islamischen Staaten?
Auszug aus meinem Artikel
Die Entstehung des arabischen Antisemitismus und die Vertreibung der Juden aus den arabischen Staaten. Das Flüchtlingsthema einmal anders betrachtet. haGalil.com, 14. Oktober 2003
Mehr Dhimmis gefällig, auch bei uns, in unseren (noch) nicht islamischen Staaten?