"Affäre Sarah Halimi: Ermittlungen wegen Mordes eingeleitet gegen den Verdächtigen"
Affaire Sarah Halimi : le suspect mis en examen pour meurtre
Par Juliette Mickiewicz, Le Figaro, 12 juillet 2017
Update, vom 24., 30. und 31. Mai 2021 im und unterm Text
Psychiatrie-Experten fehlen, viele taugen nichts, und schlecht bezahlt werden sie auch noch. 😡
Richterin Anne Ihouellou trifft parteiliche, nicht durch das Recht gedeckte Entscheidungen.
Wie der Glaubenskrieg in Frankreich beseitigt wird: Glaubenskämpfer sind krank!
Am 19. Dezember 2019 entscheidet der Gerichtshof von Paris auf der Grundlage einander widersprechender Gutachten, daß Kobili Traoré während der Tat seines massiven Cannabis-Konsums wegen nicht zurechnungsfähig gewesen ist, und somit gibt es keinen Prozeß. Diese Entscheidung ist vor dem Berufungsgericht angefochten worden, was aber nicht zu einem neuen Verfahren geführt hat.
Während Gutachter Daniel Zagury und die Zivilkläger meinen, der Fall verdiene es, in einem Verfahren verhandelt zu werden, in dem Geschworene ihn immer noch für nicht zurechnungsfähig erklären könnten, verhindert die Entscheidung des Gerichts jede Aufklärung des soziokulturellen Umfeldes des Mörders, einschließlich der Rolle der Familie Diarra, über seine Einbindung in Kreise radikaler Muslime und seine eigene Radikalisierung; sie eröffnet stattdessen den Weg der baldigen Entlassung des Kobili Traoré, noch dazu, da er weiterhin keinerlei psychotische Symptome zeigt und keine medizinische Behandlung erhält.
Dalloz, "Die Tageszeitung für Recht", erklärt zur Unzurechnungsfähigkeit des Täters in einer Juristensprache, die eine zeitraubende Entschlüsselung nötig macht:
"Das Gericht der ersten Instanz berücksichtigt, daß der Umstand, daß der Anfall von Wahn von 'einem regelmäßigen Konsum von Cannabis herrührt, kein Hinderungsgrund für die Anerkennung der Existenz einer psychischen oder neurologischen Störung ist, die seine Urteilskraft oder die Kontrolle seiner Handlungen aufhebt, da kein Element der Ermittlungsakte zeigt, daß der Cannabis-Konsum durch den Angeklagten im Bewußtsein getätigt wurde, daß dieser Gebrauch zu einer derartigen Wahnvorstellung führen kann'. Dieser Grund, der mit der Erklärung der Schuldunfähigkeit auf Grund von psychischen Störungen gemäß Artikel 122-1, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs abschließt, führt zu mehreren juristischen Betrachtungen/Beobachtungen. ...." [weiter für Abonnenten]
Mir ist es nicht gelungen zu begreifen, worum es diesen Juristen geht.
Jean Alex Buchinger, der erste Anwalt der Familie der ermordeten Sarah Halimi, bis Juli 2018, faßt die strittigen Punkte des Verfahrens, das die Familie als einen Fall der Rechtsverweigerung einstuft, nach der Entscheidung des Höchsten Gerichts in einem Artikel zusammen, wobei er die Verantwortung für den Skandal nicht dem Höchsten Gericht zuweist, das nur zu prüfen hat, ob die Rechtsvorschriften sowohl durch die ermittelnden Richter als auch durch das Berufungsgericht eingehalten wurden.
"Der wirkliche Grund für das, was man als gerichtliche Dysfunktion bezeichnet, ist im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu suchen, das zumindest auf einzigartig zu nennende Weise geführt wurde.
Es wurde die Tatsache überhaupt nicht berücksichtigt, daß Kobili Traoré, den Mord an Sarah Halimi, die seit zehn Jahren seine Nachbarin war, vorbereitet hat, und daß er mit ihr regelmäßig auf den Treppen und im Fahrstuhl der Rue Vaucouleurs Nr. 30, in 75011 Paris, zusammentraf. Er wußte, daß seine Nachbarin eine praktizierende Jüdin war, und es ist genau aus dem Grund, daß er sich entschied, sie anzugreifen, in dem er sein Verbrechen nach Art der islamistischen Terroristen sorgfältig vorbereitete. Den Ermittlungsrichtern nach war die Tatsache, daß der Mörder Sarah Halimi angriff, nur das Ergebnis des Zufalls. Seine antisemitische Wut wäre nur provoziert worden dadurch, daß in der Wohnung von Sarah Halimi ein Buch in Hebräisch und ein Paar Kerzenleuchter waren.
Kobili Traoré wurde verhört wegen vorsätzlicher Tötung Sarah Halimis, aber gleichermaßen wegen Freiheitsberaubung der Familie Diarra. Für die Ermittlungsrichter waren sie umgehend als Opfer einzustufen, während ihre Rolle äußerst zwielichtig war. Während der gesamten Zeit des Dramas waren sie in telefonischer Verbindung mit den Polizisten, die sich hinter der Eingangstür ihrer Wohnung befanden, ohne daß sie eingriffen. Die Mitglieder der Familie Diarra, die allernächsten Zeugen des Dramas, haben sich dennoch gehütet, die Polizisten telefonisch zu unterrichten, daß Kobili Traoré ihre Wohnung verlassen hatte, und daß er gerade dabei war, ihre Nachbarin zu foltern.
Im Gegensatz zur Gewohnheit in vergleichbaren Kriminalfällen haben sich die Ermittlungsrichter energisch jeder Rekonstruktion verweigert, die gestattet hätte, das Fehlverhalten der Polizei zu Tage zu bringen und zu beweisen, daß die Diarra nicht nur nicht die Opfer von Traoré waren, sondern daß sie sich mindestens des Delikts der 'unterlassenen Hilfeleistung für eine sich in Gefahr befindende Person' schuldig gemacht hatten, weil sie die Polizisten nicht informierten vom Drama, das sich in der Wohnung neben ihrer abspielte. Wenn sie den Polizisten die Tür geöffnet hätten, nachdem Traoré sich auf den benachbarten Balkon begeben hatte, wäre das Schlimmste verhindert worden.
Wenn Traoré im Augenblick der Tat auch an einem durch massiven Konsum von Cannabis hervorgerufenen Wahnanfall leiden konnte, so war er, als er diesen Mord plante und in den Stunden vor und nach dem Drama, im Vollbesitz seiner Kräfte."
Jean Alex Buchinger führt aus, daß er, als er noch für den Fall zuständig war und die Interessen der Kinder der Sarah Halimi vertrat, Widerspruch einlegte gegen die Verweigerung der Rekonstruktion, und auch der Staatsanwalt von Paris hätte dagegen Widerspruch eingelegt. Vor dem Berufungsgericht hätten alle Parteien gefordert, diese Rekonstruktion durchzuführen; Kobili Traoré sei bereit gewesen, daran teilzunehmen. Das Berufungsgericht aber verweigerte erstaunlicherweise diese Rekonstruktion und bestätigte damit den Beschluß der Ermittlungsrichter.
"Ganz offensichtlich war die Untersuchung der Wahrheit niemals die vordringliche Sorge in dieser fürchterlichen Affäre; denn wenn das nur ein wenig der Fall gewesen wäre, hätte die Vorsätzlichkeit dem Gericht nicht entgehen können, und in Folge wäre es nicht möglich gewesen, zum Schluß der Aufhebung der Urteilsfähigkeit des Mörders zu kommen."
Bis hierher ist schon alles schlimm genug, aber es bleibt die Frage offen, warum das Ermittlungsgericht so entscheidet. Dazu sollte man sich ansehen, wann das Verbrechen geschieht, nämlich in der Endphase des Wahlkampfs zur Präsidentschaftswahl, am 23. April 2017. Jede Stimme wird gebraucht, Marine Le Pen zu verhindern und Emmanuel Macron zum Staatspräsidenten zu wählen; denn er gilt nach der Ausschaltung des Kandidaten der Républicains François Fillon als wahrscheinlicher Sieger. Eine Verärgerung der Polizei können sich die Förderer aus den sozialistischen Kreisen des Emmanuel Macron nicht leisten.
Die fest in Händen der Linken sich befindende Richterschaft sollte man befragen, wie es zu den Entscheidungen der Ermittlungsrichter gekommen ist, Stichwort: Le mur des cons, "Die Wand der Arschlöcher". Auch Emmanuel Macron, der am 7. Mai 2017 Staatspräsident wird, könnte Auskunft geben über seine Einstellung zu Juden und zu Israel.
Seine erste internationale Amtshandlung ist, seine Regierung in der WHO einem von Syrien, der palästinensischen Autonomiebehörde, Venezuela, Kuba, Pakistan und fünf arabischen Staaten eingebrachten Antrag zur Verurteilung Israels zustimmen zu lassen, zu einer zutiefst juden- und Israel-feindlichen Resolution.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts im Fall Kobili Traoré fällt auf denselben Tag wie die Niederlage der linken Richterschaft in einem anderen Berufungsverfahren, zu eben der "Affäre der 'Wand der Arschlöcher'. Der Rassemblement National und der ihm nahestehende Bürgermeister von Béziers Robert Ménard obsiegen in der Berufung," liest man im Express, vom 19. Dezember 2019.
Die Entscheidungen dieser Gerichte gegen Juden werden gefällt auf dem Boden des in Frankreich grassierenden Antisemitismus der Linken und des vom Koran befohlenen Judenhasses der Muslime. Beide vereint eine unverbrüchliche Israelfeindschaft, und die ist ein eigenes Bücher füllendes Thema.
Zum Tathergang eine kurze Rekapitulation der offiziellen Darstellung, angereichert mit einigen Fragen und Anmerkungen:
Das Verbrechen findet statt im dritten Stock eines Hauses des sozialen Wohnungsbaus, im Stadtteil Belville des 11. Arrondissements von Paris, in der Nacht vom 3. auf den 4. April 2017. Dorthin, zur Familie Thiéman Diarra, die aus demselben Dorf wie er, in Mali, stammt, begibt sich Kobili Traoré, der ein Stockwerk unter ihnen wohnt, nach einem Streit in seiner Familie, gegen 4 Uhr.
Das ist nicht zufällig, sondern er sucht sie auf, um den Mord an der Jüdin zu begehen. Am Nachmittag des Vortages deponiert er dort Kleidung zum Wechseln. Warum, und warum findet die Familie Diarra das nicht seltsam?
Die Wohnung der Familie liegt neben der von Sarah Halimi. Mit der Familie Diarra hat Kobili Traoré noch nie Auseinandersetzungen gehabt, gar Gewalt gegen sie ausgeübt. Darum habe sie den Freund mitten in der Nacht zu sich eingelassen.
Jetzt randaliert er und bedroht sie? Darum schließt sie sich ins Schlafzimmer ein und ruft die Polizei? Die Familie Diarra ist ebenfalls Opfer des Kobili Traoré?
Umgehend rücken Polizeibeamte vom Dezernat für Verbrechensbekämpfung (BAC) vor dem Haus an. Eine der Töchter der Familie wirft ihnen das Badge zum Öffnen der Haustür hinunter, so daß sie ins Haus eintreten können. Warf sie das Badge aus dem Fenster des Schlafzimmers, oder war die Familie gar nicht dort verbarrikadiert?
Das Verbrechen findet statt im dritten Stock eines Hauses des sozialen Wohnungsbaus, im Stadtteil Belville des 11. Arrondissements von Paris, in der Nacht vom 3. auf den 4. April 2017. Dorthin, zur Familie Thiéman Diarra, die aus demselben Dorf wie er, in Mali, stammt, begibt sich Kobili Traoré, der ein Stockwerk unter ihnen wohnt, nach einem Streit in seiner Familie, gegen 4 Uhr.
Das ist nicht zufällig, sondern er sucht sie auf, um den Mord an der Jüdin zu begehen. Am Nachmittag des Vortages deponiert er dort Kleidung zum Wechseln. Warum, und warum findet die Familie Diarra das nicht seltsam?
Die Wohnung der Familie liegt neben der von Sarah Halimi. Mit der Familie Diarra hat Kobili Traoré noch nie Auseinandersetzungen gehabt, gar Gewalt gegen sie ausgeübt. Darum habe sie den Freund mitten in der Nacht zu sich eingelassen.
Jetzt randaliert er und bedroht sie? Darum schließt sie sich ins Schlafzimmer ein und ruft die Polizei? Die Familie Diarra ist ebenfalls Opfer des Kobili Traoré?
Umgehend rücken Polizeibeamte vom Dezernat für Verbrechensbekämpfung (BAC) vor dem Haus an. Eine der Töchter der Familie wirft ihnen das Badge zum Öffnen der Haustür hinunter, so daß sie ins Haus eintreten können. Warf sie das Badge aus dem Fenster des Schlafzimmers, oder war die Familie gar nicht dort verbarrikadiert?
Von der Familie wissen sie, daß es sich um einen einzelnen tobenden, unter Drogen stehenden Muslim handelt. Sie postieren sich vor deren Wohnungstür und hören einen Mann, der laut Koranverse rezitiert, aber sie verharren ohne ihn anzurufen oder gar Maßnahmen zur Festnahme des Mannes zu ergreifen. Der Vermutung eines terroristischen Hintergrundes wegen warten sie auf die Anweisungen ihres Chefs und auf Verstärkung.
Die Untätigkeit der Polizisten gestattet es Kobili Traoré übers Geländer des Balkons auf den Nachbarbalkon zu klettern, auf den der Sarah Halimi. Warum berichtet die Familie Diarra, die in ständigem telefonischen Kontakt mit den Polizisten steht, nicht, daß Kobili Traoré ihre Wohnung verlassen hat, was sie deutlich an der veränderten Art und Lautstärke seiner Schreie hören können?
Auch den Polizisten muß aufgefallen sein, daß die Schreie nicht mehr aus der Wohnung der Familie Diarra kommen. Hören sie gar nichts mehr? Sind sie taub?
Kobili Traoré dringt durch die Balkontür bei Sarah Halimi ein, ergreift die schlafende Frau, schleppt sie auf den Balkon und foltert sie auf grausamste Art. Dabei zitiert er Koranverse, schreit "Allahu Akbar" und stößt gröbste Beleidigungen gegen sie aus.
Von den lauten Schreien auf dem Balkon wachen sogar gegenüber wohnende Nachbarn auf. Ohne etwas tun zu können, hören sie die Schreie des Täters und seines Opfers und sehen durchs Fenster die Qualen der Frau mit an. Sie können nur gegenüber wohnen, wie sonst sollten sie durchs Fenster den Mord beobachten? Der Verbrecher, der Zeugen ansichtig, besitzt die Geistesgegenwart, ihnen zuzurufen: "Hier ist eine Frau, die dabei ist, Selbstmord zu begehen."
Er weiß also genau, was er tut, und denkt schon während der Tat an Antworten auf zu erwartende Fragen. Derweil verharren die Polizisten weiter vor der Wohnungstür der Familie Diarra, und zwar so lange, bis Sarah Halimi, deren Schreie aus der Nachbarwohnung von den Polizisten deutlich zu vernehmen sein müssen, keinen Laut mehr von sich gibt und tot ist, entweder durch die Schläge, die ihr der Täter versetzt, oder spätestens durch den Sturz vom Balkon.
Weitere Nachbarn, die bei der Notrufzentrale anrufen, berichten, daß Kobili Traoré, während er sein Opfer mißhandelt, Koranverse zitiert, "Allahu Akbar" schreit und "Ich habe den Scheitan [Teufel, Dämon] getötet, das ist die Rache für mein Volk“.
Seitens der Polizei wird der Hergang später so dargestellt, daß die Polizisten in der Nacht das Appartement, aus dem die Schreie dringen, nicht schnell genug hätten verorten können. Sie hätten gemeint, der Verdächtige wäre dabei, eine Familie im Nebengebäude einzusperren, und so hätten sie auf Verstärkung gewartet, weil sie einen bewaffneten "Islamisten" vermuteten. Stattdessen belegen sie indirekt, daß sie von ihren Vorgesetzten angewiesen wurden, nicht einzuschreiten.
Die im Hof des Hauses inzwischen eingetroffene Anti-Terror-Einheit der Polizei kann den Sturz des Opfers, gegen 5:30 Uhr, nach fast einer Stunde des Leidens der Frau, mit eigenen Augen sehen. Nachdem er Sarah Halimi vom Balkon geworfen hat, kehrt Kobili Traoré in die Wohnung der Familie Diarra zurück und rezitiert so lange weiter Koranverse, bis die Polizisten endlich die Tür aufbrechen und ihn festnehmen.
Kobili Traoré, der niemals vorher psychische Probleme aufgewiesen hat, kommt nicht in Untersuchungshaft, sondern wird in die psychiatrische Klinik der Präfektur von Paris eingeliefert und weggeschlossen. Am 10. April 2017 wird er dem Haftrichter vorgeführt, wegen homicide volontaire, "vorsätzlicher Tötung" angeklagt und nicht "vorsätzlichen Mordes" wegen, assassinat.
Der Unterschied in der Schwere der Tat drückt sich auch aus im Strafmaß, im ersten Fall 30 Jahre, im zweiten lebenslang Gefängnis und Sicherheitsverwahrung.
Die von ihm am Vortag in der Wohnung seiner Freunde deponierte Kleidung zum Wechseln bleibt unberücksichtigt. Die Rolle der Familie Diarra in dem Verbrechen ist nicht Gegenstand der Ermittlungen, sondern die Familie ist ebenfalls Opfer.
Ein Nachbar nimmt einen Teil der Tat auf und übergibt die Tonaufnahme den ermittelnden Beamten, die das Leiden des Opfers somit genau rekonstruieren können. Warum konnten die am Tatort anwesenden Polizisten die Schreie des Opfers und des Täters nicht hören?
Die Autopsie bestätigt, daß die vom Täter mit äußerster Gewalt verabreichten Schläge zu etwa zwanzig Knochenbrüchen und Schädelfrakturen geführt haben.
Im Verhör bestreitet Kobili Traoré jede antisemitische Absicht. Ein antisemitischer Grund der Tat wird nicht in die Klage aufgenommen, und das bei den vorliegenden Indizien und Zeugenaussagen. Er bleibt weiter in einer psychiatrischen Klink. Bei Aufhebung dieser Maßnahme wäre er in Untersuchungshaft gekommen, so gilt er als psychisch Kranker.
Die Untätigkeit der Polizisten gestattet es Kobili Traoré übers Geländer des Balkons auf den Nachbarbalkon zu klettern, auf den der Sarah Halimi. Warum berichtet die Familie Diarra, die in ständigem telefonischen Kontakt mit den Polizisten steht, nicht, daß Kobili Traoré ihre Wohnung verlassen hat, was sie deutlich an der veränderten Art und Lautstärke seiner Schreie hören können?
Auch den Polizisten muß aufgefallen sein, daß die Schreie nicht mehr aus der Wohnung der Familie Diarra kommen. Hören sie gar nichts mehr? Sind sie taub?
Kobili Traoré dringt durch die Balkontür bei Sarah Halimi ein, ergreift die schlafende Frau, schleppt sie auf den Balkon und foltert sie auf grausamste Art. Dabei zitiert er Koranverse, schreit "Allahu Akbar" und stößt gröbste Beleidigungen gegen sie aus.
Von den lauten Schreien auf dem Balkon wachen sogar gegenüber wohnende Nachbarn auf. Ohne etwas tun zu können, hören sie die Schreie des Täters und seines Opfers und sehen durchs Fenster die Qualen der Frau mit an. Sie können nur gegenüber wohnen, wie sonst sollten sie durchs Fenster den Mord beobachten? Der Verbrecher, der Zeugen ansichtig, besitzt die Geistesgegenwart, ihnen zuzurufen: "Hier ist eine Frau, die dabei ist, Selbstmord zu begehen."
Er weiß also genau, was er tut, und denkt schon während der Tat an Antworten auf zu erwartende Fragen. Derweil verharren die Polizisten weiter vor der Wohnungstür der Familie Diarra, und zwar so lange, bis Sarah Halimi, deren Schreie aus der Nachbarwohnung von den Polizisten deutlich zu vernehmen sein müssen, keinen Laut mehr von sich gibt und tot ist, entweder durch die Schläge, die ihr der Täter versetzt, oder spätestens durch den Sturz vom Balkon.
Weitere Nachbarn, die bei der Notrufzentrale anrufen, berichten, daß Kobili Traoré, während er sein Opfer mißhandelt, Koranverse zitiert, "Allahu Akbar" schreit und "Ich habe den Scheitan [Teufel, Dämon] getötet, das ist die Rache für mein Volk“.
Seitens der Polizei wird der Hergang später so dargestellt, daß die Polizisten in der Nacht das Appartement, aus dem die Schreie dringen, nicht schnell genug hätten verorten können. Sie hätten gemeint, der Verdächtige wäre dabei, eine Familie im Nebengebäude einzusperren, und so hätten sie auf Verstärkung gewartet, weil sie einen bewaffneten "Islamisten" vermuteten. Stattdessen belegen sie indirekt, daß sie von ihren Vorgesetzten angewiesen wurden, nicht einzuschreiten.
Die im Hof des Hauses inzwischen eingetroffene Anti-Terror-Einheit der Polizei kann den Sturz des Opfers, gegen 5:30 Uhr, nach fast einer Stunde des Leidens der Frau, mit eigenen Augen sehen. Nachdem er Sarah Halimi vom Balkon geworfen hat, kehrt Kobili Traoré in die Wohnung der Familie Diarra zurück und rezitiert so lange weiter Koranverse, bis die Polizisten endlich die Tür aufbrechen und ihn festnehmen.
Kobili Traoré, der niemals vorher psychische Probleme aufgewiesen hat, kommt nicht in Untersuchungshaft, sondern wird in die psychiatrische Klinik der Präfektur von Paris eingeliefert und weggeschlossen. Am 10. April 2017 wird er dem Haftrichter vorgeführt, wegen homicide volontaire, "vorsätzlicher Tötung" angeklagt und nicht "vorsätzlichen Mordes" wegen, assassinat.
Der Unterschied in der Schwere der Tat drückt sich auch aus im Strafmaß, im ersten Fall 30 Jahre, im zweiten lebenslang Gefängnis und Sicherheitsverwahrung.
Die von ihm am Vortag in der Wohnung seiner Freunde deponierte Kleidung zum Wechseln bleibt unberücksichtigt. Die Rolle der Familie Diarra in dem Verbrechen ist nicht Gegenstand der Ermittlungen, sondern die Familie ist ebenfalls Opfer.
Ein Nachbar nimmt einen Teil der Tat auf und übergibt die Tonaufnahme den ermittelnden Beamten, die das Leiden des Opfers somit genau rekonstruieren können. Warum konnten die am Tatort anwesenden Polizisten die Schreie des Opfers und des Täters nicht hören?
Die Autopsie bestätigt, daß die vom Täter mit äußerster Gewalt verabreichten Schläge zu etwa zwanzig Knochenbrüchen und Schädelfrakturen geführt haben.
Im Verhör bestreitet Kobili Traoré jede antisemitische Absicht. Ein antisemitischer Grund der Tat wird nicht in die Klage aufgenommen, und das bei den vorliegenden Indizien und Zeugenaussagen. Er bleibt weiter in einer psychiatrischen Klink. Bei Aufhebung dieser Maßnahme wäre er in Untersuchungshaft gekommen, so gilt er als psychisch Kranker.
"Meine Schwester fürchtete diesen Mann sehr, er hat sie dreckige Jüdin genannt," sagt ihr Bruder William Attal, am Tag nach seiner Aussage vor der Polizei, im Juni 2017, zur AFP.
In den vier folgenden Jahren seines Aufenthaltes in einer psychiatrischen Klinik leidet er weder unter psychischen Problemen noch erhält er eine Heilbehandlung. Laut den als Experten zugezogenen Psychiatern aber soll Kobili Traoré während der Zeit seiner Tat unter einem durch den massiven Cannabis-Konsum bewirkten Wahnsinnsanfall gehandelt haben,
In den vier folgenden Jahren seines Aufenthaltes in einer psychiatrischen Klinik leidet er weder unter psychischen Problemen noch erhält er eine Heilbehandlung. Laut den als Experten zugezogenen Psychiatern aber soll Kobili Traoré während der Zeit seiner Tat unter einem durch den massiven Cannabis-Konsum bewirkten Wahnsinnsanfall gehandelt haben,
"Ermordung von Sarah Halimi: "Ein Prozeß hätte das sozio-kulturelle Umfeld des Mörders erhellt"
Meurtre de Sarah Halimi: «Un procès aurait éclairé l’environnement socioculturel de l’assassin».
Par Alexandre Devecchio, Le Figaro, 19 décembre 2019
Am 19. Dezember 2019 entscheidet der Gerichtshof von Paris auf der Grundlage einander widersprechender Gutachten, daß Kobili Traoré während der Tat seines massiven Cannabis-Konsums wegen nicht zurechnungsfähig gewesen ist, und somit gibt es keinen Prozeß. Diese Entscheidung ist vor dem Berufungsgericht angefochten worden, was aber nicht zu einem neuen Verfahren geführt hat.
"Psychiatrie-Experten: Kompetenzen von unterschiedlicher Qualität und unattraktive Bezahlung"
Experts psychiatres : d’inégales compétences et une rémunération ingrate
Par Stéphane Durand-Souffland, Le Figaro, 24 mai 2021
Während Gutachter Daniel Zagury und die Zivilkläger meinen, der Fall verdiene es, in einem Verfahren verhandelt zu werden, in dem Geschworene ihn immer noch für nicht zurechnungsfähig erklären könnten, verhindert die Entscheidung des Gerichts jede Aufklärung des soziokulturellen Umfeldes des Mörders, einschließlich der Rolle der Familie Diarra, über seine Einbindung in Kreise radikaler Muslime und seine eigene Radikalisierung; sie eröffnet stattdessen den Weg der baldigen Entlassung des Kobili Traoré, noch dazu, da er weiterhin keinerlei psychotische Symptome zeigt und keine medizinische Behandlung erhält.
"Erklärung der strafrechtlichen Unzurechnungsfähigkeit wegen psychischer Störung"
Affaire Sarah Halimi : déclaration d’irresponsabilité pénale pour cause de trouble mental,
Dalloz, "Die Tageszeitung für Recht", erklärt zur Unzurechnungsfähigkeit des Täters in einer Juristensprache, die eine zeitraubende Entschlüsselung nötig macht:
"Das Gericht der ersten Instanz berücksichtigt, daß der Umstand, daß der Anfall von Wahn von 'einem regelmäßigen Konsum von Cannabis herrührt, kein Hinderungsgrund für die Anerkennung der Existenz einer psychischen oder neurologischen Störung ist, die seine Urteilskraft oder die Kontrolle seiner Handlungen aufhebt, da kein Element der Ermittlungsakte zeigt, daß der Cannabis-Konsum durch den Angeklagten im Bewußtsein getätigt wurde, daß dieser Gebrauch zu einer derartigen Wahnvorstellung führen kann'. Dieser Grund, der mit der Erklärung der Schuldunfähigkeit auf Grund von psychischen Störungen gemäß Artikel 122-1, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs abschließt, führt zu mehreren juristischen Betrachtungen/Beobachtungen. ...." [weiter für Abonnenten]
Mir ist es nicht gelungen zu begreifen, worum es diesen Juristen geht.
"Jean Alex Buchinger, der erste Anwalt der Familie Halimi:
Die tatsächlichen Gründe des gerichtlichen Fiaskos"
Jean Alex Buchinger, premier avocat de la famille de Sarah Halimi :
les véritables raisons de ce fiasco judiciaire. Opinion Internationale, 15 avril 2021
Jean Alex Buchinger, der erste Anwalt der Familie der ermordeten Sarah Halimi, bis Juli 2018, faßt die strittigen Punkte des Verfahrens, das die Familie als einen Fall der Rechtsverweigerung einstuft, nach der Entscheidung des Höchsten Gerichts in einem Artikel zusammen, wobei er die Verantwortung für den Skandal nicht dem Höchsten Gericht zuweist, das nur zu prüfen hat, ob die Rechtsvorschriften sowohl durch die ermittelnden Richter als auch durch das Berufungsgericht eingehalten wurden.
"Der wirkliche Grund für das, was man als gerichtliche Dysfunktion bezeichnet, ist im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu suchen, das zumindest auf einzigartig zu nennende Weise geführt wurde.
Es wurde die Tatsache überhaupt nicht berücksichtigt, daß Kobili Traoré, den Mord an Sarah Halimi, die seit zehn Jahren seine Nachbarin war, vorbereitet hat, und daß er mit ihr regelmäßig auf den Treppen und im Fahrstuhl der Rue Vaucouleurs Nr. 30, in 75011 Paris, zusammentraf. Er wußte, daß seine Nachbarin eine praktizierende Jüdin war, und es ist genau aus dem Grund, daß er sich entschied, sie anzugreifen, in dem er sein Verbrechen nach Art der islamistischen Terroristen sorgfältig vorbereitete. Den Ermittlungsrichtern nach war die Tatsache, daß der Mörder Sarah Halimi angriff, nur das Ergebnis des Zufalls. Seine antisemitische Wut wäre nur provoziert worden dadurch, daß in der Wohnung von Sarah Halimi ein Buch in Hebräisch und ein Paar Kerzenleuchter waren.
Kobili Traoré wurde verhört wegen vorsätzlicher Tötung Sarah Halimis, aber gleichermaßen wegen Freiheitsberaubung der Familie Diarra. Für die Ermittlungsrichter waren sie umgehend als Opfer einzustufen, während ihre Rolle äußerst zwielichtig war. Während der gesamten Zeit des Dramas waren sie in telefonischer Verbindung mit den Polizisten, die sich hinter der Eingangstür ihrer Wohnung befanden, ohne daß sie eingriffen. Die Mitglieder der Familie Diarra, die allernächsten Zeugen des Dramas, haben sich dennoch gehütet, die Polizisten telefonisch zu unterrichten, daß Kobili Traoré ihre Wohnung verlassen hatte, und daß er gerade dabei war, ihre Nachbarin zu foltern.
Im Gegensatz zur Gewohnheit in vergleichbaren Kriminalfällen haben sich die Ermittlungsrichter energisch jeder Rekonstruktion verweigert, die gestattet hätte, das Fehlverhalten der Polizei zu Tage zu bringen und zu beweisen, daß die Diarra nicht nur nicht die Opfer von Traoré waren, sondern daß sie sich mindestens des Delikts der 'unterlassenen Hilfeleistung für eine sich in Gefahr befindende Person' schuldig gemacht hatten, weil sie die Polizisten nicht informierten vom Drama, das sich in der Wohnung neben ihrer abspielte. Wenn sie den Polizisten die Tür geöffnet hätten, nachdem Traoré sich auf den benachbarten Balkon begeben hatte, wäre das Schlimmste verhindert worden.
Wenn Traoré im Augenblick der Tat auch an einem durch massiven Konsum von Cannabis hervorgerufenen Wahnanfall leiden konnte, so war er, als er diesen Mord plante und in den Stunden vor und nach dem Drama, im Vollbesitz seiner Kräfte."
Jean Alex Buchinger führt aus, daß er, als er noch für den Fall zuständig war und die Interessen der Kinder der Sarah Halimi vertrat, Widerspruch einlegte gegen die Verweigerung der Rekonstruktion, und auch der Staatsanwalt von Paris hätte dagegen Widerspruch eingelegt. Vor dem Berufungsgericht hätten alle Parteien gefordert, diese Rekonstruktion durchzuführen; Kobili Traoré sei bereit gewesen, daran teilzunehmen. Das Berufungsgericht aber verweigerte erstaunlicherweise diese Rekonstruktion und bestätigte damit den Beschluß der Ermittlungsrichter.
"Ganz offensichtlich war die Untersuchung der Wahrheit niemals die vordringliche Sorge in dieser fürchterlichen Affäre; denn wenn das nur ein wenig der Fall gewesen wäre, hätte die Vorsätzlichkeit dem Gericht nicht entgehen können, und in Folge wäre es nicht möglich gewesen, zum Schluß der Aufhebung der Urteilsfähigkeit des Mörders zu kommen."
Bis hierher ist schon alles schlimm genug, aber es bleibt die Frage offen, warum das Ermittlungsgericht so entscheidet. Dazu sollte man sich ansehen, wann das Verbrechen geschieht, nämlich in der Endphase des Wahlkampfs zur Präsidentschaftswahl, am 23. April 2017. Jede Stimme wird gebraucht, Marine Le Pen zu verhindern und Emmanuel Macron zum Staatspräsidenten zu wählen; denn er gilt nach der Ausschaltung des Kandidaten der Républicains François Fillon als wahrscheinlicher Sieger. Eine Verärgerung der Polizei können sich die Förderer aus den sozialistischen Kreisen des Emmanuel Macron nicht leisten.
Die fest in Händen der Linken sich befindende Richterschaft sollte man befragen, wie es zu den Entscheidungen der Ermittlungsrichter gekommen ist, Stichwort: Le mur des cons, "Die Wand der Arschlöcher". Auch Emmanuel Macron, der am 7. Mai 2017 Staatspräsident wird, könnte Auskunft geben über seine Einstellung zu Juden und zu Israel.
"Frankreich stimmt 'dafür' in einer Israel kritisierenden Resolution der WHO"
La France vote ‘pour’ une résolution de l’OMS critiquant Israël. Times of Israel, 29 mai 2017
Seine erste internationale Amtshandlung ist, seine Regierung in der WHO einem von Syrien, der palästinensischen Autonomiebehörde, Venezuela, Kuba, Pakistan und fünf arabischen Staaten eingebrachten Antrag zur Verurteilung Israels zustimmen zu lassen, zu einer zutiefst juden- und Israel-feindlichen Resolution.
"RICHTERGEWERKSCHAFT
Affäre der 'Wand der Arschlöcher': Der RN und Robert Menard gewinnen in Berufung"
SYNDICAT DE LA MAGISTRATURE
Affaire du "Mur des cons" : le RN et Robert Ménard gagnent en appel
Die Entscheidung des Berufungsgerichts im Fall Kobili Traoré fällt auf denselben Tag wie die Niederlage der linken Richterschaft in einem anderen Berufungsverfahren, zu eben der "Affäre der 'Wand der Arschlöcher'. Der Rassemblement National und der ihm nahestehende Bürgermeister von Béziers Robert Ménard obsiegen in der Berufung," liest man im Express, vom 19. Dezember 2019.
Die Entscheidungen dieser Gerichte gegen Juden werden gefällt auf dem Boden des in Frankreich grassierenden Antisemitismus der Linken und des vom Koran befohlenen Judenhasses der Muslime. Beide vereint eine unverbrüchliche Israelfeindschaft, und die ist ein eigenes Bücher füllendes Thema.
Update, vom 30. und 31. Mai 2021
French Judiciary Frees Extremist Antisemitic Murderer, by Guy Millière
"Richterin [Anne] Ihouellou verletzte wiederholt die einfachsten Grundregeln ihres Berufes, indem sie sich in einer auffällig parteilichen Art verhielt. Erstens verweigerte sie jedwede Nachstellung des Verbrechens zu gestatten. Sie entschied, daß die Nachstellung des Verbrechens 'traumatisch' für den Verbrecher sein würde. Sie weigerte sich außerdem, die Anwälte der Schwester des Opfers zu treffen, sowie Kinder, um anzuhören, was sie zu sagen hatten."
"Glaubenskrieg: Die psychiatrische Obsession"
Djihadisme : l’obsession psychiatrique. Par Frédéric Saint Clair,