16. März 2014

Venedig. Referendum über Unabhängigkeit von Italien


Wann? Heute, bis Freitag! Hat jemand davon in ARD- oder ZDF-Nachrichten gehört?

Man überzeuge sich selbst. Auf der ersten Seite findet man bei Google unter Veneto Unabhängigkeit Referendum nichts aus Deutschland. Focus liefert an Google auf Seite 2 einen Leserkommentar, die SZ einen Beitrag vom 6. Oktober 2012. Erst recht gibt's nichts unter Google News. (Stand: 16. März 2014, 15:10 Uhr)

Wahlkämpfer für die Unabhängigkeit von Veneto, von Venedig und der die Stadt umgebenden Provinz, blicken nach Schottland und Katalonien als Vorbilder. 3,8 Millionen Bürger der achtgrößten Region Italiens sind wahlberechtigt.

Offizielle Zahlen belegen, daß die Stadt 20 Milliarden Euro mehr an Steuern zahlt, als sie an Investitionen aus Rom zurück bekommt. Veneto will nicht länger aufkommen für den von Verbrechen heimgesuchten Süden des Landes, weiß der Daily Mail.

Wenn man es genau nimmt, entwickeln sich überall in Europa solche Bewegungen. Was also ist besonders am Referendum der Krim?

Der Argumentation der Deutschen Wirtschafts Nachrichten kann ich wie die meisten der Kommentatoren nicht folgen. Wieso steht das Ergebnis schon fest? Welche Experten meinen die DWN? Dieselben, die von den öffentlich-rechtlichen Anstalten bemüht werden, solche, die garantiert keine Tatsachen, sondern ihre Meinung verkünden? Die Koofmichs? Alexander Rahr habe ich bislang nur einmal gesehen, der ist nicht auf Merkel-Kurs.

Zur Verfassungsmäßigkeit des Krim-Referendums lohnt sich zum Vergleich ein Blick in die Verfassung des Freistaates Bayern:

Bayern bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. Bayern arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen. (Artikel 3A)

Die Staatsgewalt wird ausgeübt durch die stimmberechtigten Staatsbürger selbst, durch die von ihnen gewählte Volksvertretung und durch die mittelbar oder unmittelbar von ihr bestellten Vollzugsbehörden und Richter. (Artikel 4)

Auch die anderen Artikel sind aufschlußreich: Der Staat = Bayern. Das Staatsgebiet = Bayern. Stimmberechtigt sind die Bayern. Der Freistaat Bayern könnte morgen schon ein Referendum über die Unabhängigkeit von der Bundesrepublik Deutschland einleiten.

Das sollte in Erwägung gezogen werden bei der Politik, die in Berlin betrieben wird.