Der Mörder ist zum Schluß umringt von Polizisten, von denen jeder einzelne ihn hätte durch einen Schuß ins Bein oder sonst wohin kampfunfähig machen können. Aber nein, das geht nicht, sondern ein Familienmitglied der Geisel muß das mit einem gezielten Schuß aus dem Fenster tun.
Stoever fragt anschließend (sinngemäß): Und warum lebt er noch? – Ich bin kein Mörder! – Gut, das wird der Staatsanwalt dann sicher positiv berücksichtigen!
In dem Tatort überläßt die Polizei den Bürgern, die sie schützen sollte, die Dreckarbeit. Die Bürger dürfen sich dann der Körperverletzung wegen vor Gericht verantworten. Das finde ich in heutigen Zeiten besonders bezeichnend. So nämlich ist es bei uns, von der Kanzlerin, die eh mit nichts etwas zu schaffen hat, nicht zu reden.
Danke, NDR, für die Erinnerung! Wer sich in unserem Staat nicht selbst schützt, der ist am Arsch! Von den zuständigen Sicherheitsbehörden kann er nichts erwarten.
Tatort Folge 433 Blaues Blut. NDR, Erstausstrahlung: 9. Januar 2000
Drehbuch: Raimund Weber, Helmut Förnbacher
Regie: Helmut Förnbacher